Grundgestalten der Liturgie – Gestaltung des Gottesdienstraumes

 Einleitung

Als nach dem Zweiten Weltkrieg unsere Abteikirche gebaut wurde, galten als Subjekt der Eucharistiefeier der Zelebrant mit seinen Assistenten. Die Gemeinde nahm inneren Anteil am Geschehen, dass sich am Altar vollzog, galt aber nicht als handelndes Subjekt der Feier. So war es wichtig, dass jeder das Geschehen am Altar sehen konnte. Altar- und Chorraum wurden durch einen Stufenberg vom Laienraum abgehoben, um eine hierarchische Stufung der Feiernden deutlich zu machen. Es entstand ein ausgegrenzter heiliger Bezirk, der den Chormönchen und den Klerikern vorbehalten war. Trotz dieser klaren Abgrenzung war es bei den Planungen wichtig, dass sich alle an ihrem je eigenen Ort um den Altar herum versammeln konnten und in der ihnen zukommenden Weise den Gottesdienst mitfeiern konnten.[1]

Das Stundengebet – Chorgebet – wurde von den Chormönchen vollzogen. Andere nahmen Anteil daran, indem sie dem Gebet oder Gesang zuhörten, die sie wegen der lateinischen Sprache kaum verstehen konnten.

Auffallend bei der Gestaltung des Kirchenraums ist die zentrale Stellung des Altars. Die Festschrift zur Kirchweihe begründet dies damit, dass „die Mönche und die Gläubigen sich allseitig um den Altar scharen als sinnfälliger Ausdruck der Gemeinschaft im liturgischen Geschehen.“[2] In der Weite der Kirche und des Chorgestühls bedarf es dazu allerdings einer großen Anzahl von Chor-Mönchen und Laien, die sich zum Gottesdienst versammeln.

Seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil stellt sich das Verständnis vom Gottesdienst deutlich anders dar. Die Mönchsgemeinde feiert Gottesdienst und lädt zur Mitfeier ein. Dabei gilt: Die versammelte Gemeinde als Ganze ist Subjekt der Feier, jede/r in der ihr/ihm zukommenden Weise. Es lassen sich drei wesentliche Grundgestalten unterscheiden, die die Liturgie bestimmen[3]. Sie sollen hier zusammen mit der augenblicklich bei uns geübten Praxis dargestellt werden. An diese Praxis gibt es teilweise noch Anfragen. Die Grundgestalten stellen jeweils auch Anforderungen an den Raum, in dem der Gottesdienst gefeiert wird.

1 Die Gemeinde wird angesprochen durch Gottes Wort.
Sie antwortet auf Gottes Wort im gemeinsam gesprochenen Gebet und im Gesang.
Das in unseren Gottesdiensten am häufigsten zu Gehör gebrachte Wort Gottes sind die Psalmen des Stundengebets. Sie werden im Wechsel zwischen Cantor und Gemeinde gesungen, so dass jeder abwechselnd Hörender und Verkündigender ist. Alle Mitfeiernden erhalten die Bücher, aus denen gemeinsam gebetet wird. Das Stundengebet wird in Deutsch gefeiert. Dass sich Mitfeiernde mit verschiedenen Gedanken in den Psalmen immer wieder schwer tun, zeigt deutlich, wie sehr das Psalmengebet Verkündigung ist und zur Auseinandersetzung anregt.

Neben dem Psalmengebet wird von einem Einzelnen aus der Hl. Schrift vorgelesen und das Gehörte in der Predigt ausgelegt. Da in der Regel bei der Messfeier mehrere anwesend sind, denen die Verkündigung des Evangeliums zukommt, verkündigt der Hauptzelebrant bzw. der Prediger das Evangelium nicht selbst, sondern ist zunächst auch Hörender. Die Verkündigung des Wortes Gottes hat einen eigenen Stellenwert im Gottesdienst. Ihr gebührt wie dem Altar ein eigener ausgezeichneter Ort.

2. Der Vorsteher betet im Namen der Gemeinde zu Gott.
Beim Stundengebet ist dem Vorsteher – Hebdomadar – kein ausgezeichneter Platz zugewiesen. Dass er im Namen der Gemeinde betet, wird durch die vier Elemente des Vorstehergebets deutlich: Gebetseinladung „Lasset und beten.“, Gebetsstille, gut vernehmbar vorgetragenes zusammenfassendes Gebet und bestätigendes „Amen“ der Gemeinde. Das Gebet wird ungerichtet in den Raum hineingesprochen und erfüllt diesen durch seinen Klang bzw. die Stille durch ihren bewussten „Nicht-Klang“. Der Vorsteher benötigt keine Verstärkeranlage. Wer Gott anruft, braucht kein Telefon.

Beim Tagesgebet der Eucharistiefeier wendet sich der Vorsteher der Gemeinde zu wie vorher bei der Einleitung in die Feier. Dies entspricht aber nur der Gebetseinladung, die sich an die Gemeinde richtet, nicht dem Gebet selbst, das sich an Gott, in der Regel an den Vater, seltener auch an den erhöhten Christus richtet. Der Zielpunkt des Gebets liegt nicht im Raum selbst, sondern weist darüber hinaus. Dies wird durch das ungerichtete Beten, wie es beim Stundengebet üblich ist, deutlicher, als wenn der Betende sich der Gemeinde zuwendet.

Das Gebet wird „durch Christus“ an den Vater gerichtet. Bei den Gebeten, die der Zelebrant am Altar spricht, wenden sich die Feiernden dem Altar zu, der ein wesentliches Christussymbol im Raum darstellt und als solches durch Verneigungen und Weihrauch geehrt wird. Es obliegt dem Zelebranten sich das Beten „durch Christus“ sehr bewusst zu machen. Dann wird es durch seine Haltung deutlich machen und dem Eindruck wehren, dass die Gemeinde das Gebet „durch den Zelebranten“ an Gott richtet.  Es ist die gesamte Gemeinde, die betet, auch wenn nur ein Einzelner in ihrem Namen spricht.

Wenn die Gemeinde frontal vor dem Altar steht, wird sich der Vorsteher beim Gebet in die gleiche Richtung wenden müssen. Eine solche Ordnung hat Rudolf Schwarz in der Kirche St. Fronleichnam in Aachen in asketischer Strenge verwirklicht. Die hohe kahle weiße Wand, der sich Gemeinde und Vorsteher gemeinsam zuwenden, lässt die Betenden das Unfassbare Gottes erfahren, der im Gebet angesprochen wird. Wenn der Vorsteher beim Beten der Gemeinde gegenüber steht, erscheint diese als Adressat des Gebets. Bei manchen frei formulierten Gebeten ist diese Verschiebung auch immer mal wieder spürbar. Das Gebet wird zu einer Katechese oder Mahnung an die Gemeinde umgemünzt. Obwohl formal Gott angesprochen wird, wird der Gemeinde vermittelt, was sie tun oder unterlassen soll. In der Ordnung der Liturgie bleibt der Gemeinde keine Wahl, als mit ihrem „Amen“ das Gebet des Vorstehers zu bestätigen. Umso mehr hat sie ein Recht, dass auch wirklich in ihrem Namen gebetet wird, wie es die liturgischen Bücher vorsehen.

Wenn alle beim Gebet in die gleiche Richtung schauen, wendet der Vorsteher der Gemeinde den Rücken zu. Diese Haltung ist im Streit um die Liturgiereform heute ideologisch stark besetzt und wird vielerorts die Gemüter neu erhitzen. Will man weder das „mit dem Rücken zum Volk“ noch das Gegenüber der Gemeinde beim Vorstehergebet, bietet es sich an, dass die Gemeinde an mehreren Seiten um den Altar steht.

Das vornehmste Gebet der Messfeier ist das eucharistische Hochgebet. Auch dieses ist Gebet der gesamten Gemeinde. Das wird deutlich beim einleitenden Dialog  „Lasset uns danken dem Herrn“ mit der Bestätigung durch die Gemeinde an den Zelebranten „Das ist würdig und recht“ sowie durch das abschließende „Amen“ der Gemeinde. Der Gestalt des Gebets entspricht es, dass alle es deutlich vernehmen können, nicht dass sie unbedingt das Geschehen am Altar sehen können. Der Wunsch, die Gaben auf dem Altar, vor allem beim Erheben während des Gebets sehen zu können, entspringt einer eucharistischen Frömmigkeit, die in einer Zeit gewachsen ist, als das Hochgebet in einer fremden Sprache und zumindest teilweise für die Gemeinde nicht vernehmbar gebetet wurde. Dem Wesen des Hochgebet widerspricht es nicht, wenn ein Teil der Gemeinde hinter dem Zelebranten steht. Gerade auch das eucharistische Hochgebet wendet sich an Gottvater, findet seinen Zielpunkt also nicht im Raum selbst.

Während der Gemeinde vom Hauptschiff unserer Kirche aus die Decke in den Blick kommt, erscheint der Raum nach oben unbegrenzt, wenn die Gemeinde sich im Chorraum versammelt. Dies wird auch nach dem geplanten Umbau so sein, wenn das Hauptschiff der Kirche vom Gottesdienstraum getrennt wird. Der nach oben unendlich wirkende Raum kann bei den Vorstehergebeten das Gefühl dafür stützen, dass Gott unfassbar bleibt. Im Jerusalemer Tempel wurde dies dadurch sinnfällig, dass im Allerheiligsten die Flügel der Cherubim ein Leerstelle aufspannten, die als Thron Gottes geglaubt wurde. [4] Bei der Gestaltung des Gottesdienstraumes bedarf es auch des Mutes zur Leere, wie beim Vollzug des Gottesdienstes auch des Mutes zur Stille.

3. In der Eucharistiefeier ist die Gemeinde zum Mahl am Tisch des Herrn versammelt. 
Alle, die zum Tisch des Herrn zugelassen sind, sind in gleicher Weise Empfangende. Zur Zeit versammeln sich alle Kommunikanten aus dem Konvent in einem Halbkreis hinter dem Altar, empfangen vom Hauptzelebranten jeweils ein Stück von einer Hostie und kommunizieren dann gleichzeitig mit dem Hauptzelebranten. In den Konventmessen wird allen Kommunikanten die Kommunion unter beiden Gestalten angeboten. Die Kommunikanten aus dem Konvent nehmen sich werktags selbst den Kelch vom Altar und trinken daraus. Sonntags tun dies die Konzelebranten, den übrigen wird der Kelch zum Trinken gereicht. Die Kommunikanten aus der Gemeinde treten nach der Kommunion des Hauptzelebranten einzeln vor und haben die Möglichkeit, die Hostie, die sie empfangen haben, in einen Kelch einzutauchen, den ein Mitbruder hält.

Hier bleibt die Aufgabe, eine Form zu finden, bei der alle in gleicher Weise die Kommunion empfangen und sich dabei auch als Gemeinschaft erfahren können. Dazu kann ein genügend großer Raum um den Altar hilfreich sein, in dem sich alle Kommunikanten aufstellen können. Die Ordnung der Messfeier verwehrt es dem Hauptzelebranten, die Kommunion aus der Hand eines anderen zu empfangen. Eucharistiefeiern anderer Riten kennen aber auch eine solche Praxis, die deutlich macht, dass die Kommunion immer Gabe ist.[5]

Es ist zu berücksichtigen, dass auch Menschen mitfeiern, die nicht zur Kommunion zugelassen sind. Diese sollten durch die Form der Feier nicht ungebührlich ausgegrenzt werden. Kindern, die noch nicht zur Erstkommunion gegangen sind, wird ein Kreuz auf die Stirn gezeichnet. Dies wurde auch einer evangelischen Christin angeboten, die häufiger an unserer Konventmesse teilnimmt. Sie hat dieses Angebot angenommen.

Weitere Elemente im Gottesdienstraum
Ein eigener Bereich göttlicher Gegenwart ist der Tabernakel. Das Allerheiligste gewinnt seine Bedeutung zwar aus der Eucharistiefeier, aber der Tabernakel als Aufbewahrungsort hat im Gottesdienst selbst keinen Platz. Die Ordnung der Messfeier sieht vor, dass bei der Verehrung des Altares zu Beginn und am Ende der Feier das Allerheiligste durch eine Kniebeuge geehrt wird, wenn es in der Flucht des Altares steht, während der Feier entfällt ein Verehrungsgestus. Von Anfang an ist in unserer Kirche der Tabernakel im rechten Querschiff , zunächst auf einem Sakramentsaltar, nun auf einer Stele. Für den Tabernakel bietet sich auch künftig ein Ort an, der während der Gottesdienste nicht in den Blick kommt. Ihm ist ein Raum zum stillen persönlichen Gebet zuzuordnen.

Die Orgel ist bei der Konzeption der Kirche dem Chorraum zugeordnet worden. Der Spieltisch befindet sich im Chorgestühl. Sie diente vor allem der Begleitung des Mönchschores, der allein den Gesang getragen hat. Wenn das Hauptschiff vom Gottesdienstraum abgetrennt wird, ist die Orgel an ihrem Platz auch geeignet für die Begleitung des Gemeindegesangs in diesem Raum.

P. Oliver J. Kaftan OSB
030802


[1] vgl. [Berthold Simons], Die Neue Abteikirche, in: Benediktinerabtei Kornelimünster : 1906-1956 ; Festschrift zur Konsekration der neuen Abteikirche, hrsg. von den Benediktinern zu Kornelimünster, Kornelimünster, 1956, S. 42-45
Paul Krücken, Das Gotteshaus, ebd. 53–58
[2] Die Neue Abteikirche, S. 45
[3] vgl. Albert Gerhards, Wort und Sakrament – Zur Bipolarität von Liturgie und Kirchenraum, in: Communio-Räume, Regensburg, 2003, S. 10-26, hier: 25
[4] vgl. Timothy Radcliffe, Der Thron Gottes, in: Ders., Gemeinschaft im Dialog : Ermutigung zum Ordensleben, Leipzig., 2001, S. 295-316
[5] vgl. Robert F. Taft, Receiving Communion – A Forgotten Symbol?, in: Ders., Beyond East and West, Rom, ²1997, S. 133-142

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