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Grundgestalten
der Liturgie – Gestaltung des Gottesdienstraumes
Einleitung
Als
nach dem Zweiten Weltkrieg unsere Abteikirche gebaut wurde, galten als
Subjekt der Eucharistiefeier der Zelebrant mit seinen Assistenten. Die
Gemeinde nahm inneren Anteil am Geschehen, dass sich am Altar vollzog,
galt aber nicht als handelndes Subjekt der Feier. So war es wichtig,
dass jeder das Geschehen am Altar sehen konnte. Altar- und Chorraum
wurden durch einen Stufenberg vom Laienraum abgehoben, um eine
hierarchische Stufung der Feiernden deutlich zu machen. Es entstand ein
ausgegrenzter heiliger Bezirk, der den Chormönchen und den Klerikern
vorbehalten war. Trotz dieser klaren Abgrenzung war es bei den Planungen
wichtig, dass sich alle an ihrem je eigenen Ort um den Altar herum
versammeln konnten und in der ihnen zukommenden Weise den Gottesdienst
mitfeiern konnten.
Das
Stundengebet – Chorgebet – wurde von den Chormönchen vollzogen.
Andere nahmen Anteil daran, indem sie dem Gebet oder Gesang zuhörten,
die sie wegen der lateinischen Sprache kaum verstehen konnten.
Auffallend
bei der Gestaltung des Kirchenraums ist die zentrale Stellung des
Altars. Die Festschrift zur Kirchweihe begründet dies damit, dass
„die Mönche und die Gläubigen sich allseitig um den Altar scharen
als sinnfälliger Ausdruck der Gemeinschaft im liturgischen
Geschehen.“
In der Weite der Kirche und des Chorgestühls bedarf es dazu allerdings
einer großen Anzahl von Chor-Mönchen und Laien, die sich zum
Gottesdienst versammeln.
Seit
dem Zweiten Vatikanischen Konzil stellt sich das Verständnis vom
Gottesdienst deutlich anders dar. Die Mönchsgemeinde feiert
Gottesdienst und lädt zur Mitfeier ein. Dabei gilt: Die versammelte
Gemeinde als Ganze ist Subjekt der Feier, jede/r in der ihr/ihm
zukommenden Weise. Es lassen sich drei wesentliche Grundgestalten
unterscheiden, die die Liturgie bestimmen.
Sie sollen hier zusammen mit der augenblicklich bei uns geübten Praxis
dargestellt werden. An diese Praxis gibt es teilweise noch Anfragen. Die
Grundgestalten stellen jeweils auch Anforderungen an den Raum, in dem
der Gottesdienst gefeiert wird.
1
Die Gemeinde wird angesprochen durch Gottes Wort.
Sie antwortet auf Gottes Wort im gemeinsam gesprochenen Gebet und im
Gesang.
Das in unseren Gottesdiensten am häufigsten zu Gehör gebrachte
Wort Gottes sind die Psalmen des Stundengebets. Sie werden im Wechsel
zwischen Cantor und Gemeinde gesungen, so dass jeder abwechselnd Hörender
und Verkündigender ist. Alle Mitfeiernden erhalten die Bücher, aus
denen gemeinsam gebetet wird. Das Stundengebet wird in Deutsch gefeiert.
Dass sich Mitfeiernde mit verschiedenen Gedanken in den Psalmen immer
wieder schwer tun, zeigt deutlich, wie sehr das Psalmengebet Verkündigung
ist und zur Auseinandersetzung anregt.
Neben
dem Psalmengebet wird von einem Einzelnen aus der Hl. Schrift vorgelesen
und das Gehörte in der Predigt ausgelegt. Da in der Regel bei der
Messfeier mehrere anwesend sind, denen die Verkündigung des Evangeliums
zukommt, verkündigt der Hauptzelebrant bzw. der Prediger das Evangelium
nicht selbst, sondern ist zunächst auch Hörender. Die Verkündigung
des Wortes Gottes hat einen eigenen Stellenwert im Gottesdienst. Ihr gebührt
wie dem Altar ein eigener ausgezeichneter Ort.
2. Der
Vorsteher betet im Namen der Gemeinde zu Gott.
Beim Stundengebet ist dem Vorsteher – Hebdomadar – kein
ausgezeichneter Platz zugewiesen. Dass er im Namen der Gemeinde betet,
wird durch die vier Elemente des Vorstehergebets deutlich:
Gebetseinladung „Lasset und beten.“, Gebetsstille, gut vernehmbar
vorgetragenes zusammenfassendes Gebet und bestätigendes „Amen“ der
Gemeinde. Das Gebet wird ungerichtet in den Raum hineingesprochen und
erfüllt diesen durch seinen Klang bzw. die Stille durch ihren bewussten
„Nicht-Klang“. Der Vorsteher benötigt keine Verstärkeranlage. Wer
Gott anruft, braucht kein Telefon.
Beim
Tagesgebet der Eucharistiefeier wendet sich der Vorsteher der Gemeinde
zu wie vorher bei der Einleitung in die Feier. Dies entspricht aber nur
der Gebetseinladung, die sich an die Gemeinde richtet, nicht dem Gebet
selbst, das sich an Gott, in der Regel an den Vater, seltener auch an
den erhöhten Christus richtet. Der Zielpunkt des Gebets liegt nicht im
Raum selbst, sondern weist darüber hinaus. Dies wird durch das
ungerichtete Beten, wie es beim Stundengebet üblich ist, deutlicher,
als wenn der Betende sich der Gemeinde zuwendet.
Das
Gebet wird „durch Christus“ an den Vater gerichtet. Bei den Gebeten,
die der Zelebrant am Altar spricht, wenden sich die Feiernden dem Altar
zu, der ein wesentliches Christussymbol im Raum darstellt und als
solches durch Verneigungen und Weihrauch geehrt wird. Es obliegt dem
Zelebranten sich das Beten „durch Christus“ sehr bewusst zu machen.
Dann wird es durch seine Haltung deutlich machen und dem Eindruck
wehren, dass die Gemeinde das Gebet „durch den Zelebranten“ an Gott
richtet. Es ist die gesamte
Gemeinde, die betet, auch wenn nur ein Einzelner in ihrem Namen spricht.
Wenn
die Gemeinde frontal vor dem Altar steht, wird sich der Vorsteher beim
Gebet in die gleiche Richtung wenden müssen. Eine solche Ordnung hat
Rudolf Schwarz in der Kirche St.
Fronleichnam in Aachen in asketischer Strenge verwirklicht. Die hohe
kahle weiße Wand, der sich Gemeinde und Vorsteher gemeinsam zuwenden, lässt
die Betenden das Unfassbare Gottes erfahren, der im Gebet angesprochen
wird. Wenn der Vorsteher beim Beten der Gemeinde gegenüber steht,
erscheint diese als Adressat des Gebets. Bei manchen frei formulierten
Gebeten ist diese Verschiebung auch immer mal wieder spürbar. Das Gebet
wird zu einer Katechese oder Mahnung an die Gemeinde umgemünzt. Obwohl
formal Gott angesprochen wird, wird der Gemeinde vermittelt, was sie tun
oder unterlassen soll. In der Ordnung der Liturgie bleibt der Gemeinde
keine Wahl, als mit ihrem „Amen“ das Gebet des Vorstehers zu bestätigen.
Umso mehr hat sie ein Recht, dass auch wirklich in ihrem Namen gebetet
wird, wie es die liturgischen Bücher vorsehen.
Wenn
alle beim Gebet in die gleiche Richtung schauen, wendet der Vorsteher
der Gemeinde den Rücken zu. Diese Haltung ist im Streit um die
Liturgiereform heute ideologisch stark besetzt und wird vielerorts die
Gemüter neu erhitzen. Will man weder das „mit dem Rücken zum Volk“
noch das Gegenüber der Gemeinde beim Vorstehergebet, bietet es sich an,
dass die Gemeinde an mehreren Seiten um den Altar steht.
Das
vornehmste Gebet der Messfeier ist das eucharistische Hochgebet. Auch
dieses ist Gebet der gesamten Gemeinde. Das wird deutlich beim
einleitenden Dialog „Lasset
uns danken dem Herrn“ mit der Bestätigung durch die Gemeinde an den
Zelebranten „Das ist würdig und recht“ sowie durch das abschließende
„Amen“ der Gemeinde. Der Gestalt des Gebets entspricht es, dass alle
es deutlich vernehmen können, nicht dass sie unbedingt das Geschehen am
Altar sehen können. Der Wunsch, die Gaben auf dem Altar, vor allem beim
Erheben während des Gebets sehen zu können, entspringt einer
eucharistischen Frömmigkeit, die in einer Zeit gewachsen ist, als das
Hochgebet in einer fremden Sprache und zumindest teilweise für die
Gemeinde nicht vernehmbar gebetet wurde. Dem Wesen des Hochgebet
widerspricht es nicht, wenn ein Teil der Gemeinde hinter dem Zelebranten
steht. Gerade auch das eucharistische Hochgebet wendet sich an
Gottvater, findet seinen Zielpunkt also nicht im Raum selbst.
Während
der Gemeinde vom Hauptschiff unserer Kirche aus die Decke in den Blick
kommt, erscheint der Raum nach oben unbegrenzt, wenn die Gemeinde sich
im Chorraum versammelt. Dies wird auch nach dem geplanten Umbau so sein,
wenn das Hauptschiff der Kirche vom Gottesdienstraum getrennt wird. Der
nach oben unendlich wirkende Raum kann bei den Vorstehergebeten das Gefühl
dafür stützen, dass Gott unfassbar bleibt. Im Jerusalemer Tempel wurde
dies dadurch sinnfällig, dass im Allerheiligsten die Flügel der
Cherubim ein Leerstelle aufspannten, die als Thron Gottes geglaubt
wurde.
Bei der Gestaltung des Gottesdienstraumes bedarf es auch des Mutes zur
Leere, wie beim Vollzug des Gottesdienstes auch des Mutes zur Stille.
3. In der
Eucharistiefeier ist die Gemeinde zum Mahl am Tisch des Herrn
versammelt.
Alle, die zum Tisch des Herrn zugelassen sind, sind in gleicher Weise
Empfangende. Zur Zeit versammeln sich alle Kommunikanten aus dem Konvent
in einem Halbkreis hinter dem Altar, empfangen vom Hauptzelebranten
jeweils ein Stück von einer Hostie und kommunizieren dann gleichzeitig
mit dem Hauptzelebranten. In den Konventmessen wird allen Kommunikanten
die Kommunion unter beiden Gestalten angeboten. Die Kommunikanten aus
dem Konvent nehmen sich werktags selbst den Kelch vom Altar und trinken
daraus. Sonntags tun dies die Konzelebranten, den übrigen wird der
Kelch zum Trinken gereicht. Die Kommunikanten aus der Gemeinde treten
nach der Kommunion des Hauptzelebranten einzeln vor und haben die Möglichkeit,
die Hostie, die sie empfangen haben, in einen Kelch einzutauchen, den
ein Mitbruder hält.
Hier
bleibt die Aufgabe, eine Form zu finden, bei der alle in gleicher Weise
die Kommunion empfangen und sich dabei auch als Gemeinschaft erfahren können.
Dazu kann ein genügend großer Raum um den Altar hilfreich sein, in dem
sich alle Kommunikanten aufstellen können. Die Ordnung der Messfeier
verwehrt es dem Hauptzelebranten, die Kommunion aus der Hand eines
anderen zu empfangen. Eucharistiefeiern anderer Riten kennen aber auch
eine solche Praxis, die deutlich macht, dass die Kommunion immer Gabe
ist.
Es ist zu berücksichtigen,
dass auch Menschen mitfeiern, die nicht zur Kommunion zugelassen sind.
Diese sollten durch die Form der Feier nicht ungebührlich ausgegrenzt
werden. Kindern, die noch nicht zur Erstkommunion gegangen sind, wird
ein Kreuz auf die Stirn gezeichnet. Dies wurde auch einer evangelischen
Christin angeboten, die häufiger an unserer Konventmesse teilnimmt. Sie
hat dieses Angebot angenommen.
Weitere
Elemente im Gottesdienstraum
Ein eigener Bereich göttlicher Gegenwart ist der Tabernakel. Das
Allerheiligste gewinnt seine Bedeutung zwar aus der Eucharistiefeier,
aber der Tabernakel als Aufbewahrungsort hat im Gottesdienst selbst
keinen Platz. Die Ordnung der Messfeier sieht vor, dass bei der
Verehrung des Altares zu Beginn und am Ende der Feier das Allerheiligste
durch eine Kniebeuge geehrt wird, wenn es in der Flucht des Altares
steht, während der Feier entfällt ein Verehrungsgestus. Von Anfang an
ist in unserer Kirche der Tabernakel im rechten Querschiff , zunächst
auf einem Sakramentsaltar, nun auf einer Stele. Für den Tabernakel
bietet sich auch künftig ein Ort an, der während der Gottesdienste
nicht in den Blick kommt. Ihm ist ein Raum zum stillen persönlichen
Gebet zuzuordnen.
Die
Orgel ist bei der Konzeption der Kirche dem Chorraum zugeordnet worden.
Der Spieltisch befindet sich im Chorgestühl. Sie diente vor allem der
Begleitung des Mönchschores, der allein den Gesang getragen hat. Wenn
das Hauptschiff vom Gottesdienstraum abgetrennt wird, ist die Orgel an
ihrem Platz auch geeignet für die Begleitung des Gemeindegesangs in
diesem Raum.
P.
Oliver J. Kaftan OSB
030802
vgl. [Berthold Simons],
Die Neue Abteikirche, in: Benediktinerabtei Kornelimünster :
1906-1956 ; Festschrift zur Konsekration der neuen Abteikirche,
hrsg. von den Benediktinern zu Kornelimünster, Kornelimünster,
1956, S. 42-45
Paul Krücken, Das
Gotteshaus, ebd. 53–58
Die Neue Abteikirche, S.
45
vgl. Albert Gerhards, Wort
und Sakrament – Zur Bipolarität von Liturgie und Kirchenraum, in:
Communio-Räume, Regensburg, 2003, S. 10-26, hier: 25
vgl. Timothy Radcliffe,
Der Thron Gottes, in: Ders., Gemeinschaft im Dialog : Ermutigung zum
Ordensleben, Leipzig., 2001, S. 295-316
vgl.
Robert F. Taft, Receiving Communion – A Forgotten Symbol?, in:
Ders., Beyond East and West, Rom, ²1997, S. 133-142
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