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FAQ: Gehen Mönche auch in Rente?
Es war eine wirkliche Frage. Sie wurde mir so am 20.
April 2002 so gestellt. Meine spontane Antwort war eine Gegenfrage:
Gehen Sie als Mensch und Frau oder auch als Ehefrau je in Rente? Meine
Antwort lautete dann: Nein, a l s M ö n c h
gehe ich nicht in Rente.
Natürlich gehen auch Mönche in Rente, wenn man
darunter versteht, dass sie eine bestimmte Aufgabe, die sie im Kloster
verrichten, irgendwann nicht mehr wahrnehmen können. Allerdings gibt es
dafür kein fixiertes Rentenalter. Und genauso wenig, wie sie für
ihre Aufgaben im Kloster ein Gehalt oder einen finanziellen Lohn
bekommen, beziehen sie als Rentner vom Kloster (!) Rentenbezüge.
Die staatliche Versicherungsregelung sieht auch für
uns Mönche Einzahlungen in die öffentlichen Rentenkassen vor.
Entsprechend der allgemeinen Regelung stehen ab dem 65. Lebensjahr damit
auch den Mönchen Rentenbezüge zu.
Die Frage ist sicher vor dem Hintergrund zu verstehen,
dass die Worte Berufung und Beruf sehr nahe beieinander
liegen und gelegentlich im Sprachgebrauch des Alltags ineinander fließen.
Ich kann durchaus einmal formulieren: Ich bin von Beruf Mönch.
Aber dieser Beruf ist kein Job, mit dem ich Geld verdiene.
Der Beruf Mönch ist eine Entscheidung für eine Lebensform. Geld
muss ich mit anderen Tätigkeiten verdienen. Und dieses Geld fließt in
die gemeinsame Kasse, von der wir als Gemeinschaft leben.
Ist das im normalen Leben, - in einer Familie so
ganz anders? Die Ehe / Partnerschaft, die Familie an sich ist kein
Gelderwerbs-Job. Und was der/die Verdienende/n in ihrem jeweiligen Beruf
an Geld erhalten, ist die gemeinsame Kasse, über deren Verwendung man
gemeinsam überlegen muss.
Abt Albert
Altenähr OSB
020521
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