Ehelo
 

 

 

FAQ: Gehen Mönche auch in Rente?

Es war eine wirkliche Frage. Sie wurde mir so am 20. April 2002 so gestellt. Meine spontane Antwort war eine Gegenfrage: Gehen Sie als Mensch und Frau oder auch als Ehefrau je in Rente? Meine Antwort lautete dann: „Nein,  a l s   M ö n c h   gehe ich nicht in Rente.“

Natürlich gehen auch Mönche in Rente, wenn man darunter versteht, dass sie eine bestimmte Aufgabe, die sie im Kloster verrichten, irgendwann nicht mehr wahrnehmen können. Allerdings gibt es dafür kein fixiertes „Rentenalter“. Und genauso wenig, wie sie für ihre Aufgaben im Kloster ein Gehalt oder einen finanziellen Lohn bekommen, beziehen sie als „Rentner“ vom Kloster (!) Rentenbezüge.

Die staatliche Versicherungsregelung sieht auch für uns Mönche Einzahlungen in die öffentlichen Rentenkassen vor. Entsprechend der allgemeinen Regelung stehen ab dem 65. Lebensjahr damit auch den Mönchen Rentenbezüge zu.

Die Frage ist sicher vor dem Hintergrund zu verstehen, dass die Worte „Berufung“ und „Beruf“ sehr nahe beieinander liegen und gelegentlich im Sprachgebrauch des Alltags ineinander fließen. Ich kann durchaus einmal formulieren: „Ich bin von Beruf Mönch.“ Aber dieser „Beruf“ ist kein „Job“, mit dem ich Geld verdiene. Der „Beruf Mönch“ ist eine Entscheidung für eine Lebensform. Geld muss ich mit anderen Tätigkeiten verdienen. Und dieses Geld fließt in die gemeinsame Kasse, von der wir als Gemeinschaft leben.

Ist das im „normalen“ Leben, - in einer Familie so ganz anders? Die Ehe / Partnerschaft, die Familie an sich ist kein Gelderwerbs-Job. Und was der/die Verdienende/n in ihrem jeweiligen Beruf an Geld erhalten, ist die gemeinsame Kasse, über deren Verwendung man gemeinsam überlegen muss.

Abt Albert Altenähr OSB
020521

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