|
Oblaten – Ein Presseorgan fragt nach
An die „Vereinigung der deutschen
Ordensoberen“ (VDO) richtete die Monatspublikation „Die andere
Welt“ Ende September 2004 eine Reihe von Fragen zum Thema
„Oblaten“.
Hintergrund der Fragen war eine ARD-Dokumentation über
Sexualität in der Kirche einige Wochen zuvor. Als Gewährsmann wurde
ein Herr interviewt, der sich u.a. als Benediktiner ausgab bzw.
vorgestellt wurde. In einem nachfragenden Telefonat des Speyrer
Generalvikariats bei dem Gewährsmann, bezeichnete er sich als Oblate
einer bayerischen Abtei. Da weder das stimmte noch andere gewichtigere Angaben
zu seinem kirchlichen Background ist das Bistum Speyer bei der ARD
vorstellig geworden und hat schließlich auch Strafantrag gegen den Gewährsmann
der ARD gestellt. Die genannte Monatsschrift recherchiert zu dem Fall.
Die Anfrage an die VDO wurde von
dort nach telefonischer Vorabsprache an mich als derzeitigen
Vorsitzenden der „Arbeitsgemeinschaft Benediktineroblaten im deutschen
Sprachraum“ mit der Bitte um Beantwortung weitergeleitet. Die Fragen
sind m.E. gut, - vor allem sind sie konkret.
Da ich die Fragen für gut halte und
die Fülle der Fragen mich zur kurzen Antwort zwang, kann beides
vielleicht insgesamt als eine erste Information über das Oblatentum in
unserem Orden dienen.
Abt
Albert Altenähr OSB
041001
1.
Was ist ein Oblate?
Oblaten sind im Bereich des Benediktinerordens Christen, die in der Welt
leben, sich aber in besonderer Weise vom Geist des Ordensgründers
Benedikt angezogen fühlen und ihn in enger Anbindung an ein ganz
konkretes Kloster in ihr Alltagsleben hinein übersetzen wollen.
2. Wer kann Oblate werden? Was sind die Voraussetzungen?
Jeder Christ kann Oblate werden. Voraussetzung ist eine Sehnsucht
nach spiritueller Vertiefung und die Bereitschaft, sich in einem
Versprechen an den benediktinischen Weg eines konkreten Klosters
verantwortlich zu binden. De facto wird der Weg zur Oblation ein Weg
wachsender Verbundenheit mit einem Kloster sein, der sich über einen längeren
oder gar langen Zeitraum hinzieht. In dieser Zeit werden sich die
notwendigen Klärungen, ob eine Oblation vielleicht der geistliche Weg für
die Zukunft sein könnte, fast natürlicherweise ergeben.
3. Durch wen erfolgt eine Oblation?
Die Entgegennahme des Oblationsversprechens geschieht in der Regel
durch den Abt / die Äbtissin des jeweiligen Klosters. Gegebenenfalls
wird die Entgegennahme der Oblation an den sog. Oblatenrektor / die
Oblatenrektorin delegiert. Der Oblatenrektor / die Oblatenrektorin ist
die vom Abt / der Äbtissin mit der regelmäßigen Begleitung der
Oblaten beauftragte Mitbruder / Mitschwester.
4. Gibt es eine sogenannte "Ausbildung" zum Oblaten? Falls
ja, wie sieht diese aus, die konkreten Inhalte?
Eine „Ausbildung zum
Oblaten“ gibt es sicher nicht. Etwas anderes ist die spirituelle
Weiterbildung des Oblaten. -
Vor der Ablegung des Oblationsversprechens ist eine mindestens einjährige
Probe- und Prüfungszeit vorgesehen. In ihr nimmt der Aspirant an den
Treffen der Oblatengemeinschaft seines Klosters teil. Inhalte einer
individuellen Weiterbildung ergeben sich z.T. aus den persönlichen
Begleitgesprächen mit dem Oblatenrektor. Normal ist eine vertiefende
Hinführung zur Heiligen Schrift, besonders den Psalmen, und zur Regel
Benedikts.
5. Welcher Religionszugehörigkeit muss der Oblate angehören?
Die Oblation setzt das Christsein voraus. In etlichen Klöstern ist
die Entwicklung inzwischen dahin gegangen, dass die Konfessionszugehörigkeit
keine Rolle mehr spielt.
6. Kann ein Oblate gleichzeitig Oblate in zwei verschiedenen Klöstern
sein?
Der Oblate bindet sich an ein Kloster. Die Entscheidung für dieses
Kloster und seine Interpretation des Benediktinischen ist Schritt zur
konkreten Verbindlichkeit. Es ist nicht sinnvoll, überall „herumzugeisten“,
ohne sich irgendwo zu beheimaten.
7. Was bedeutet 1., 2., 3. Orden und zu welchem Orden gehören die
Oblaten?
Die Unterscheidung 1., 2., 3. Orden taucht m.W. erstmals durch
Franziskus in der Ordensgeschichte auf. Er schrieb eine Regel für
Ordensmänner, eine für Ordensfrauen und eine dritte für Menschen, die
sich ihm anschlossen, aber, z.B.
weil sie verheiratet waren, nicht in einen Orden eintreten
wollten/konnten. Die heilige Elisabeth von Thüringen lebte
beispielsweise als „Franziskaner-Tertiarin“.
Da der Benediktinerorden nur eine
Regel kennt, kann man die Oblaten theologisch und spirituell nicht in
diese Dreierkategorie einordnen. Kirchenrechtlich ist es so, dass die
Aussagen über die „dritten Orden“ auf die benediktinischen Oblaten
angewandt werden.
8. Dürfen Oblaten kirchliche Handlungen, wie z. B. Kommunion,
Gottesdienste durchführen?
Diese Aufgaben haben nichts mit dem Oblatentum zu tun. Für sie
bedarf es eine besondere kirchliche Hinführung und Beauftragung, für
die der jeweilige Ortsbischof zuständig ist. Dass auch Oblaten diese
Beauftragung erhalten können, versteht sich von selbst, aber sie ist
unabhängig von der Frage nach dem Oblatentum.
9. Dürfen Oblaten kirchliche Symbole, wie z. B. eine Stola, tragen?
Oblaten dürfen insoweit kirchliche Symbole tragen, wie das jeder
Christ kann. Zeichen, die an ein kirchliches Amt gebunden sind, wie die
von Ihnen genannte Stola, sind an dieses Amt gebunden. Insofern dürfen
die Oblaten sie als Oblaten
nicht tragen.
10. Wie sieht die Oblation aus?
Die Oblation geschieht in einer klösterlichen Feier, in der ein
eigenhändig geschriebenes Versprechen verlesen und vom Abt angenommen
wird. Einzelheiten der Feier können durchaus variieren. Die verlesene
Urkunde wird durchwegs vom Abt gegenzeichnet und gesiegelt und im Archiv
des Klosters aufbewahrt.
11. Bekommen Oblaten Nachweise ihrer Oblation? Falls ja, in welcher
Form?
Heute werden die Oblaten wahrscheinlich überall eine Fotokopie der
gerade genannten Urkunde erhalten. Hinsichtlich weiterer schriftlicher
„Nachweise“ gibt es unterschiedliche Usanzen
12. Können Oblaten an Treffen von Oblaten anderer Klöster oder
Abteien teilnehmen? Falls ja, sind sie da Gast oder schon Angehöriger
des besuchten Klosters oder Abtei?
Da manchmal durchaus weite Entfernungen der Oblaten zu ihren
Anbindungsklöstern zu überwinden sind, ist es nicht ungewöhnlich,
wenn ein Oblate sich häufiger in ein näher gelegenes Kloster begibt.
Er bliebt aber Oblate „seines“ Klosters. In dem anderen Kloster und
seiner Oblatengemeinschaft ist er Gast.
13. Kann die Oblation entzogen werden? Falls ja, unter welchen
Voraussetzungen? Wo wird dies vermerkt?
Ein Oblate kann sich seinem einmal eingegangenen Versprechen
entfremden. Es gibt also den „stillen Tod“ des Oblationsversprechens,
den seine Oblations-Abtei meist durch den geringer und geringer
werdenden Kontakt bemerkt. – Klare Entlassregeln aus der Oblation
seitens des Klosters hat man in der Vergangenheit durchwegs für überflüssig
gehalten. Die Arbeitsgemeinschaft der Benediktineroblaten empfiehlt
heute, eine jährliche Oblationsbestätigung durch den Oblaten, deren
Form in den lokalen Usanzen geregelt werden kann. Wenn er diese Bestätigung
seines Versprechens nicht gibt, würde das als geschwundenes Interesse
am Oblatentum verstanden und der betreffende Oblate aus dem Verzeichnis
der Oblaten gestrichen.
14. Leben Oblaten im Kloster, der Abtei?
Die Oblaten, über die ich im Bisherigen gesprochen habe, leben
nicht im Kloster. Es gibt allerdings auch Christen, die sich so eng an
ein Kloster anschließen wollen, dass sie mit und in der
Klostergemeinschaft leben möchten. Ihre kirchenrechtlichen
Verpflichtungen und Rechte werden in den Konstitutionen der einzelnen
benediktinischen Kongregationen geregelt. Mit diesen sog. Klaustral-
oder Regular-Oblaten werden zivilrechtliche Verträge geschlossen, die
die beiderseitigen Verpflichtungen und Einlassungen auch vor dem
Zivilrecht klären. Die Zahl dieser Klaustraloblaten ist in Deutschland
sehr gering.
|